Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld 1: Zum ALG1-Rechner
Anspruchsvoraussetzungen: Wer bekommt ALG 1?
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung – kein Sozialtransfer. Um Anspruch zu haben, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: (Quelle: BMAS)
- Arbeitslosigkeit: Sie müssen beschäftigungslos sein, d. h. Sie stehen in keinem Arbeitsverhältnis oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche.
- Persönliche Arbeitslosmeldung: Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wichtig: Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend – sonst droht eine Sperrzeit.
- Anwartschaftszeit: Sie müssen in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Unterbrechungen (z. B. durch Elternzeit, Krankengeld oder freiwilligen Wehrdienst) werden bei der Rahmenfrist berücksichtigt und verlängern sie nicht.
Wichtig: Selbstständige, Beamte und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) zahlen in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und haben daher keinen Anspruch auf ALG 1. Ausnahme: Selbstständige, die sich freiwillig weiterversichert haben (Antragspflichtversicherung).
Bezugsdauer: 6 bis 24 Monate
Wie lange Sie ALG 1 beziehen können, hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Beitragszeit in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter bei Entstehung des Anspruchs.
- 12 Monate Beitragszeit: 6 Monate ALG 1
- 16 Monate Beitragszeit: 8 Monate ALG 1
- 20 Monate Beitragszeit: 10 Monate ALG 1
- 24 Monate Beitragszeit: 12 Monate ALG 1
Ab einem Alter von 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer:
- Ab 50 Jahre und 30 Monate Beitragszeit: 15 Monate
- Ab 55 Jahre und 36 Monate Beitragszeit: 18 Monate
- Ab 58 Jahre und 48 Monate Beitragszeit: 24 Monate
Für Arbeitnehmer unter 50 Jahren beträgt die maximale Bezugsdauer also 12 Monate – unabhängig davon, wie lange sie eingezahlt haben.
Berechnung: 60 % oder 67 % des Netto-Entgelts
Die Höhe des ALG 1 wird wie folgt berechnet:
- Bemessungsentgelt ermitteln: Das ist Ihr durchschnittliches tägliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Boni) werden anteilig einbezogen. Das Bemessungsentgelt ist nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2026: 7.550 EUR/Monat West, 7.450 EUR/Monat Ost).
- Leistungsentgelt berechnen: Vom Bemessungsentgelt werden pauschale Abzüge für Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Sozialversicherungsbeiträge und Solidaritätszuschlag abgezogen. Das Ergebnis ist das Leistungsentgelt (vereinfacht: das pauschalierte Netto).
- Leistungssatz anwenden:
- 60 % des Leistungsentgelts (allgemeiner Leistungssatz) – für Arbeitnehmer ohne Kinder
- 67 % des Leistungsentgelts (erhöhter Leistungssatz) – für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder Kindergeldberechtigung)
Rechenbeispiel: 4.000 EUR brutto, Steuerklasse I, ohne Kinder
So berechnet sich Ihr ALG 1 in einem typischen Fall:
- Monatliches Bruttogehalt: 4.000 EUR
- Bemessungsentgelt (täglich): 4.000 ÷ 30 = 133,33 EUR
- Pauschalierte Abzüge (Steuerklasse I, keine Kinder):
- Lohnsteuer + Soli: ca. 21 %
- Sozialversicherung (pauschal): ca. 21 %
- Leistungsentgelt (täglich): 133,33 × (1 − 0,42) = ca. 77,33 EUR
- ALG 1 (60 %): 77,33 × 0,60 = ca. 46,40 EUR pro Tag
- Monatlich (30 Tage): 46,40 × 30 = ca. 1.392 EUR
Das ALG 1 beträgt also rund 1.392 EUR pro Monat – das sind nur etwa 35 % Ihres bisherigen Bruttogehalts. Mit Kindern (67 %-Satz) wären es rund 1.555 EUR. Die Einkommenslücke ist in jedem Fall erheblich. Prüfen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner, wie sich Ihr Einkommen bei verschiedenen Szenarien verändert.
Nebenverdienst: 165 EUR Freibetrag
Während des ALG-1-Bezugs dürfen Sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen – allerdings mit Einschränkungen:
- Die Arbeitszeit darf weniger als 15 Stunden pro Woche betragen. Ab 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und verlieren den ALG-1-Anspruch.
- Es gilt ein Freibetrag von 165 EUR pro Monat. Einkommen bis zu dieser Grenze wird nicht auf das ALG 1 angerechnet.
- Einkommen über 165 EUR wird voll angerechnet, d. h. Ihr ALG 1 wird um den übersteigenden Betrag gekürzt.
Tipp: Ein Minijob (538 EUR in 2026) unter 15 Stunden pro Woche ist möglich, bringt aber nur 165 EUR netto zusätzlich, da der Rest (373 EUR) auf das ALG 1 angerechnet wird. Erst ab der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung ab 15 Stunden entfällt das ALG 1 vollständig.
Sperrzeiten und wichtige Fallstricke
In bestimmten Fällen verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit, während der kein ALG 1 gezahlt wird:
- Eigenkündigung: 12 Wochen Sperrzeit, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – ohne wichtigen Grund (z. B. Mobbing, ärztlich attestierte Gesundheitsgefährdung).
- Verspätete Meldung: 1 Woche Sperrzeit pro Tag der verspäteten Meldung als arbeitssuchend.
- Ablehnung zumutbarer Arbeit: 3 bis 12 Wochen Sperrzeit bei Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots.
- Abbruch einer Maßnahme: 3 bis 12 Wochen Sperrzeit bei unbegründetem Abbruch einer Weiterbildungsmaßnahme.
Während der Sperrzeit ruht nicht nur die Zahlung – die Bezugsdauer verkürzt sich zusätzlich um mindestens ein Viertel der Gesamtanspruchsdauer. Bei 12 Monaten Anspruch und 12 Wochen Sperrzeit verlieren Sie also 3 Monate Bezugsdauer – es bleiben nur noch 9 Monate.
Fazit: Finanziell vorsorgen für den Ernstfall
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen – und die finanzielle Lücke ist größer als die meisten denken. Mit ALG 1 erhalten Sie nur 60 bis 67 % Ihres pauschalierten Nettoeinkommens, und die Bezugsdauer ist auf maximal 12 Monate (unter 50 Jahre) begrenzt. So bereiten Sie sich vor:
- Notgroschen aufbauen: Mindestens 3, besser 6 Monatsgehälter als Rücklage. Nutzen Sie unseren Notgroschen-Rechner für die passende Höhe.
- Laufende Kosten kennen: Erstellen Sie einen Überblick über Ihre fixen Ausgaben mit unserem Haushaltsbudget-Rechner.
- Rechtzeitig melden: Spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden. Bei unvorhergesehener Kündigung: innerhalb von 3 Tagen.
- Aufhebungsvertrag prüfen: Lassen Sie Aufhebungsverträge von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um Sperrzeiten zu vermeiden.
- Versicherungsschutz sichern: Während des ALG-1-Bezugs sind Sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Prüfen Sie jedoch Ihren Berufsunfähigkeitsschutz – viele BU-Policen enthalten Klauseln zur Arbeitslosigkeit.
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