Elterngeld 2026: Berechnung, Anspruch und Optimierungstipps

Junge Familie mit Baby plant das Elterngeld

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Basiselterngeld: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens

Das Basiselterngeld ist die bekannteste Variante und wird für maximal 14 Monate gezahlt (12 Monate für einen Elternteil + 2 Partnermonate). Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt: (Quelle: Bundesfinanzministerium)

Das für die Berechnung relevante Nettoeinkommen ist nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern ein steuerrechtliches Netto, das die Elterngeldstelle nach eigenen Regeln ermittelt. Dabei werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt.

ElterngeldPlus: Halber Betrag, doppelte Dauer

ElterngeldPlus ist die flexible Alternative für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds (also maximal 900 EUR), wird dafür aber doppelt so lange gezahlt:

Der entscheidende Vorteil: Wenn Sie während des ElterngeldPlus-Bezugs in Teilzeit arbeiten (max. 32 Stunden pro Woche), wird Ihr Teilzeitverdienst mit dem ElterngeldPlus verrechnet, aber nicht vollständig angerechnet. In vielen Fällen ergibt sich dadurch ein höheres Gesamteinkommen als beim Basiselterngeld ohne Erwerbstätigkeit.

Partnerschaftsbonus: Vier zusätzliche Monate

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche), erhalten beide jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

Seit der Reform 2023 gelten flexiblere Regeln: Die 4 Monate müssen nicht mehr am Stück genommen werden und können frei auf den Zeitraum bis zum 32. Lebensmonat des Kindes verteilt werden. Damit wird der Partnerschaftsbonus deutlich praxistauglicher als früher.

Einkommensgrenze: 200.000 EUR seit April 2024

Seit dem 1. April 2024 gilt eine deutlich niedrigere Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch:

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres vor der Geburt. Liegen Sie über der Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld komplett – auch auf das Mindestelterngeld von 300 EUR. Planen Sie bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen ab ca. 250.000 EUR, ob Sie durch gezielte Maßnahmen (z. B. höhere Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge) unter die Grenze kommen können.

Rechenbeispiel: 3.500 EUR netto

Nehmen wir eine typische Situation: Mutter mit 3.500 EUR Nettoeinkommen (Steuerklasse III) geht 12 Monate in Elternzeit, Vater nimmt 2 Partnermonate.

Berechnung des Basiselterngelds für die Mutter:

Die Einkommenslücke beträgt also 3.500 − 1.800 = 1.700 EUR pro Monat. Über 12 Monate summiert sich das auf 20.400 EUR. Diesen Betrag sollten Sie in Ihrer Finanzplanung berücksichtigen. Nutzen Sie unseren Haushaltsbudget-Rechner, um zu prüfen, ob Ihre Rücklagen ausreichen.

Hinweis: Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Das kann bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.

Optimierungstipps: So maximieren Sie Ihr Elterngeld

Mit der richtigen Planung können Sie Ihr Elterngeld spürbar erhöhen:

  1. Steuerklassenwechsel vor der Geburt: Der wichtigste Tipp. Wechseln Sie als werdende Mutter (bzw. der Elternteil, der Elterngeld beziehen wird) frühzeitig in Steuerklasse III. Das erhöht das relevante Nettoeinkommen und damit das Elterngeld. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, damit er berücksichtigt wird. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner für die optimale Kombination.
  2. Einmalzahlungen vermeiden: Weihnachtsgeld, Boni und Prämien, die im Bemessungszeitraum anfallen, zählen nicht zum Elterngeld-relevanten Einkommen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob einmalige Zahlungen ggf. als laufendes Gehalt ausgezahlt werden können.
  3. ElterngeldPlus mit Teilzeit kombinieren: Wenn Sie planen, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, kann ElterngeldPlus finanziell vorteilhafter sein als Basiselterngeld.
  4. Partnermonate nutzen: Die 2 Partnermonate verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Der Vater kann diese Monate flexibel legen – zum Beispiel direkt nach der Geburt oder später.
  5. Geschwisterbonus: Haben Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren, erhalten Sie einen Geschwisterbonus von 10 % des Elterngelds (mindestens 75 EUR beim Basiselterngeld).

Planen Sie Ihre Finanzen während der Elternzeit sorgfältig. Neben dem Elterngeld sollten Sie auch Rücklagen für die höheren Ausgaben mit Baby einplanen. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen, verschiedene Teilzeit-Szenarien durchzuspielen.

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