GKV-Beitrag berechnen: Alle Abgaben im Überblick

GKV-Beitrag berechnen – Symbolbild Krankenversicherungskarte und Stethoskop

Ihren GKV-Beitrag sekundengenau berechnen – inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung: Zum GKV-Beitragsrechner.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die Mehrheit der Deutschen die Basis der Gesundheitsvorsorge. Rund 74 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Doch wie genau setzt sich der monatliche Beitrag zusammen? Welche Rolle spielen Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenze und Arbeitgeberzuschuss? In diesem Ratgeber erklären wir alle Komponenten des GKV-Beitrags 2026 und rechnen zwei Beispiele durch. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich und beträgt seit Jahren 14,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Satz je zur Hälfte: Jeder trägt 7,3 %.

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag eigenständig fest. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren (2025: 2,5 %). Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 paritätisch, also je 1,45 %.

Damit ergibt sich für einen durchschnittlich versicherten Arbeitnehmer ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 % (14,6 % + 2,9 %). Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,75 %, der Arbeitgeberanteil ebenfalls 8,75 %.

Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbeitrag

Der Beitrag wird nicht auf das gesamte Einkommen erhoben, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese liegt 2026 bei:

Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur den Beitrag auf die BBG. Der Höchstbeitrag für Arbeitnehmer (bei 2,9 % Zusatzbeitrag) beträgt:

Von der BBG zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), die 2026 bei 73.800 EUR liegt. Erst wenn Ihr regelmäßiges Einkommen diesen Betrag übersteigt, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Ob sich das lohnt, zeigt unser PKV-GKV-Vergleichsrechner.

Rechenbeispiel 1: Angestellter mit 55.000 EUR Brutto

Ein Angestellter verdient 55.000 EUR brutto im Jahr (4.583,33 EUR/Monat). Seine Kasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.

Zusätzlich fallen Beiträge zur Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung an. Den gesamten Netto-Betrag ermitteln Sie bequem mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Rechenbeispiel 2: Selbstständiger mit 55.000 EUR Gewinn

Ein freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger mit einem Gewinn von 55.000 EUR zahlt den vollen Beitragssatz allein – ohne Arbeitgeberzuschuss. Der Beitragssatz beträgt 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag = 17,5 %. Außerdem entfällt der ermäßigte Beitragssatz für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch (14,0 % + Zusatzbeitrag = 16,9 %).

Der Selbstständige zahlt also gut doppelt so viel wie der Angestellte – denn er trägt beide Hälften allein. Hinzu kommt die Pflegeversicherung in voller Höhe.

Mindestbeitrag für Selbstständige und freiwillig Versicherte

Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. Im Jahr 2026 liegt diese bei 1.178,33 EUR monatlich (14.140 EUR/Jahr). Selbst wer weniger verdient, muss mindestens auf diesen Betrag Beiträge zahlen:

Für Existenzgründer und Geringverdiener kann das eine erhebliche Belastung sein. Ein Wechsel zur PKV ist nur möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt – oder man hauptsächlich selbstständig ist.

Familienversicherung: kostenloser Schutz für Angehörige

Ein großer Vorteil der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung. Ehepartner und Kinder können kostenlos mitversichert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Familienversicherung ist ein wichtiger Aspekt beim Vergleich GKV vs. PKV. In der PKV muss jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag haben. Erfahren Sie die Unterschiede detailliert in unserem PKV-GKV-Vergleichsrechner.

Wie sich der GKV-Beitrag zusammen mit allen anderen Sozialabgaben auf Ihr Netto auswirkt, zeigt der BBG-Rechner übersichtlich an.

Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen GKV-Beitrag: Zum GKV-Beitragsrechner.

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