Kapitallebensversicherung: Lohnt sich die klassische Police noch?

Beratungsgespräch zur Kapitallebensversicherung

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Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung (KLV) ist ein kombiniertes Produkt, das zwei Funktionen vereint: Todesfallschutz und Kapitalaufbau. Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung. Erlebt der Versicherte das Vertragsende, bekommt er die Ablaufleistung ausgezahlt – bestehend aus dem garantierten Kapital plus Überschussbeteiligung. (Quelle: BaFin)

Ihr monatlicher Beitrag setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

Der Garantiezins: Von 4 % auf 1,0 %

Der Höchstrechnungszins (umgangssprachlich Garantiezins) ist der maximale Zinssatz, den Versicherer auf den Sparanteil garantieren dürfen. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und ist im Laufe der Jahrzehnte stark gesunken:

Der Anstieg auf 1,00 % ab 2025 ist eine Folge des höheren Zinsumfelds seit 2022. Dennoch liegt der Garantiezins weit unter dem Niveau früherer Jahrzehnte. Für Neuverträge bedeutet das: Die garantierte Ablaufleistung ist deutlich niedriger als bei Altverträgen mit 3 oder 4 % Garantie.

Die 12/62-Regel: Steuerlicher Trumpf der KLV

Der größte Vorteil der Kapitallebensversicherung liegt in der steuerlichen Behandlung. Es gilt die sogenannte 12/62-Regel:

Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren). Im Vergleich dazu unterliegen ETF-Erträge der Abgeltungssteuer von 26,375 % auf den vollen Gewinn (abzüglich 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds).

Beispiel: Sie erhalten 100.000 EUR Ablaufleistung, davon sind 40.000 EUR Gewinn. Bei der 12/62-Regel müssen nur 20.000 EUR versteuert werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % zahlen Sie 7.000 EUR Steuern. Beim ETF wären es: 40.000 × 0,7 (Teilfreistellung) × 0,26375 = 7.385 EUR – in diesem Fall fast identisch. Der Steuervorteil der KLV wächst jedoch bei höheren Gewinnanteilen und niedrigen persönlichen Steuersätzen im Ruhestand.

Nutzen Sie unseren Steuervorteil-Rechner, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

KLV vs. ETF-Sparplan: Ein ehrlicher Vergleich

Vergleichen wir beide Anlageformen anhand eines konkreten Beispiels: 200 EUR monatlich über 30 Jahre.

Kapitallebensversicherung (KLV):

ETF-Sparplan (MSCI World):

Der Renditeunterschied ist erheblich. Die KLV punktet allerdings mit Garantien, Todesfallschutz und dem Hinterbliebenenschutz. Für risikoscheue Anleger oder als Baustein neben risikoreichen Anlagen kann sie durchaus sinnvoll sein.

Vergleichen Sie die Kostenstrukturen beider Varianten mit unserem Fondspolice-Kostenanalyse-Rechner.

Rückkaufswert: Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

Einer der größten Nachteile der KLV zeigt sich bei vorzeitiger Kündigung. Der Rückkaufswert – also der Betrag, den Sie bei Kündigung erhalten – ist in den ersten Jahren deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge. Das liegt an der Zillmerung: Die Abschlusskosten werden zu Vertragsbeginn fällig und über die ersten Jahre verrechnet.

Typischer Verlauf:

Bevor Sie eine bestehende KLV kündigen, prüfen Sie zunächst Alternativen: Beitragsfreistellung (der Vertrag läuft ohne weitere Zahlungen weiter), Teilkündigung oder der Verkauf am Zweitmarkt, bei dem spezialisierte Unternehmen oft mehr als den Rückkaufswert bieten.

Fazit: Für wen lohnt sich die KLV heute noch?

Die klassische Kapitallebensversicherung hat in den letzten Jahrzehnten an Attraktivität verloren – vor allem durch den gesunkenen Garantiezins. Dennoch kann sie in bestimmten Situationen sinnvoll sein:

Für die meisten Anleger ist jedoch eine Kombination aus günstiger Risikolebensversicherung und separatem ETF-Sparplan die renditestärkere Alternative. Nutzen Sie unseren Rendite-nach-Kosten-Rechner, um beide Wege zu vergleichen.

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