Wie teuer wird Ihr Rechtsstreit? Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten: Zum Prozesskostenrechner.
Ein Streit mit dem Vermieter, eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder ein Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage – schneller als gedacht steht man vor der Frage: Lohnt sich ein Rechtsstreit? Und vor allem: Was kostet er mich? Die Antwort überrascht viele. Denn neben den eigenen Anwaltskosten drohen bei einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite, Gerichtsgebühren und Gutachterkosten. In diesem Ratgeber erklären wir die Kostenstruktur eines Zivilprozesses in Deutschland, rechnen zwei Beispiele durch und zeigen, wie eine Rechtsschutzversicherung schützen kann. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Wie sich Prozesskosten zusammensetzen
Die Kosten eines Rechtsstreits in Deutschland setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Anwaltsgebühren (eigener Anwalt): Berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Streitwerts
- Gerichtskosten: Gebühren für das Gericht, ebenfalls streitwertabhängig (Gerichtskostengesetz – GKG)
- Anwaltsgebühren der Gegenseite: Bei Niederlage müssen Sie auch den gegnerischen Anwalt bezahlen
- Gutachterkosten: Wenn das Gericht einen Sachverständigen bestellt (häufig bei Bau-, Medizin- und Verkehrsrechtsfällen)
- Zeugenentschädigungen und Reisekosten: Meist geringe Beträge
Der zentrale Kostentreiber ist der Streitwert (auch: Gegenstandswert). Das ist der Geldbetrag, um den gestritten wird. Bei einer Mietminderungsklage über 12 Monate × 200 EUR Minderung beträgt der Streitwert 2.400 EUR. Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst sich der Streitwert nach bis zu drei Bruttogehältern.
Anwaltsgebühren nach dem RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt fest, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit verlangen darf. Die wichtigsten Gebühren in einem Zivilprozess sind:
- Verfahrensgebühr (1,3-fach): Für die allgemeine Bearbeitung des Falls
- Terminsgebühr (1,2-fach): Für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
- Einigungsgebühr (1,0-fach): Wenn ein Vergleich geschlossen wird (dafür entfällt ggf. die Terminsgebühr teilweise)
Zusätzlich fallen eine Pauschale für Post und Telekommunikation (20 EUR) sowie die Umsatzsteuer (19 %) an. Ein Beispiel für die Gebühren bei verschiedenen Streitwerten:
- Streitwert 5.000 EUR: Verfahrensgebühr 393,90 EUR + Terminsgebühr 363,60 EUR + Pauschale 20 EUR + USt = ca. 925 EUR (netto 777 EUR)
- Streitwert 15.000 EUR: Verfahrensgebühr 845 EUR + Terminsgebühr 780 EUR + Pauschale 20 EUR + USt = ca. 1.958 EUR
- Streitwert 50.000 EUR: Verfahrensgebühr 1.737,45 EUR + Terminsgebühr 1.603,80 EUR + Pauschale 20 EUR + USt = ca. 3.996 EUR
Gerichtskosten und Gutachter
Die Gerichtskosten bemessen sich ebenfalls nach dem Streitwert. In der ersten Instanz fallen in der Regel 3,0 Gebührensätze an (bei streitigem Urteil). Orientierungswerte:
- Streitwert 5.000 EUR: Gerichtskosten ca. 438 EUR
- Streitwert 15.000 EUR: Gerichtskosten ca. 783 EUR
- Streitwert 50.000 EUR: Gerichtskosten ca. 1.638 EUR
Gutachterkosten können den Prozess erheblich verteuern. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kostet typischerweise:
- Baugutachten: 3.000 bis 10.000 EUR
- Medizinisches Gutachten: 2.000 bis 8.000 EUR
- Kfz-Gutachten: 500 bis 2.000 EUR
Rechenbeispiel 1: Arbeitsrecht – Streitwert 15.000 EUR
Eine Angestellte klagt gegen ihre Kündigung. Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 5.000 EUR, der Streitwert entspricht drei Bruttogehältern = 15.000 EUR.
Besonderheit Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten fallen nur bei streitigem Urteil an – nicht bei Vergleich oder Klagerücknahme.
- Eigene Anwaltskosten: ca. 1.958 EUR (inkl. USt)
- Gerichtskosten (bei streitigem Urteil): ca. 783 EUR (wird nach Quote aufgeteilt)
- Bei Vergleich: Gerichtskosten entfallen, aber Einigungsgebühr kommt hinzu
- Typisches Gesamtrisiko: ca. 2.000 bis 2.500 EUR
Rechenbeispiel 2: Familienrecht – Streitwert 30.000 EUR
Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst beträgt 30.000 EUR (Summe aus drei Nettomonatseinnahmen beider Ehegatten). Hinzu kommen Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn).
- Anwaltskosten (ein Anwalt, einvernehmlich): ca. 2.850 EUR (inkl. USt)
- Gerichtskosten Scheidung: ca. 1.044 EUR
- Versorgungsausgleich (Streitwert ca. 6.000 EUR): ca. 438 EUR Gerichtskosten
- Gesamtkosten einvernehmliche Scheidung: ca. 4.300 EUR
Bei einer streitigen Scheidung mit je einem Anwalt pro Partei und zusätzlichen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn) können die Kosten auf 10.000 bis 25.000 EUR pro Partei steigen – insbesondere wenn Gutachter (z. B. zum Kindeswohl) eingeholt werden.
Rechtsschutzversicherung: Schutz vor dem Kostenrisiko
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter und bei Niederlage auch die gegnerischen Anwaltskosten. Wichtige Punkte bei der Wahl:
- Selbstbeteiligung: Üblich sind 150 bis 300 EUR pro Rechtsfall. Eine höhere SB senkt die Prämie deutlich.
- Wartezeiten: Für viele Rechtsgebiete (Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht) gelten Wartezeiten von 3 Monaten. Verkehrsrecht ist oft sofort gedeckt, Familienrecht erfordert manchmal 6 Monate.
- Deckungszusage: Vor Mandatierung des Anwalts muss der Versicherer die Kostenübernahme bestätigen. Dies kann einige Tage dauern.
- Versicherte Bereiche: Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz – je nach Bedarf kombinierbar.
Die Prämien liegen für einen umfassenden Privat- und Berufsrechtsschutz bei 250 bis 500 EUR pro Jahr für eine Familie. Angesichts der oben berechneten Kostenrisiken – schnell 5.000 bis 15.000 EUR – ist das eine sinnvolle Absicherung.
Übrigens: Auch eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie indirekt vor Prozesskosten – sie übernimmt nämlich die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Sie, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten (sog. passiver Rechtsschutz).
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