Rechtsstreit: Was kostet ein Prozess wirklich?

Richterhammer und Gesetzbücher – Symbolbild Prozesskosten und Rechtsstreit

Wie teuer wird Ihr Rechtsstreit? Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten: Zum Prozesskostenrechner.

Ein Streit mit dem Vermieter, eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder ein Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage – schneller als gedacht steht man vor der Frage: Lohnt sich ein Rechtsstreit? Und vor allem: Was kostet er mich? Die Antwort überrascht viele. Denn neben den eigenen Anwaltskosten drohen bei einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite, Gerichtsgebühren und Gutachterkosten. In diesem Ratgeber erklären wir die Kostenstruktur eines Zivilprozesses in Deutschland, rechnen zwei Beispiele durch und zeigen, wie eine Rechtsschutzversicherung schützen kann. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Wie sich Prozesskosten zusammensetzen

Die Kosten eines Rechtsstreits in Deutschland setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Der zentrale Kostentreiber ist der Streitwert (auch: Gegenstandswert). Das ist der Geldbetrag, um den gestritten wird. Bei einer Mietminderungsklage über 12 Monate × 200 EUR Minderung beträgt der Streitwert 2.400 EUR. Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst sich der Streitwert nach bis zu drei Bruttogehältern.

Anwaltsgebühren nach dem RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt fest, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit verlangen darf. Die wichtigsten Gebühren in einem Zivilprozess sind:

Zusätzlich fallen eine Pauschale für Post und Telekommunikation (20 EUR) sowie die Umsatzsteuer (19 %) an. Ein Beispiel für die Gebühren bei verschiedenen Streitwerten:

Gerichtskosten und Gutachter

Die Gerichtskosten bemessen sich ebenfalls nach dem Streitwert. In der ersten Instanz fallen in der Regel 3,0 Gebührensätze an (bei streitigem Urteil). Orientierungswerte:

Gutachterkosten können den Prozess erheblich verteuern. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kostet typischerweise:

Rechenbeispiel 1: Arbeitsrecht – Streitwert 15.000 EUR

Eine Angestellte klagt gegen ihre Kündigung. Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 5.000 EUR, der Streitwert entspricht drei Bruttogehältern = 15.000 EUR.

Besonderheit Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten fallen nur bei streitigem Urteil an – nicht bei Vergleich oder Klagerücknahme.

Rechenbeispiel 2: Familienrecht – Streitwert 30.000 EUR

Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst beträgt 30.000 EUR (Summe aus drei Nettomonatseinnahmen beider Ehegatten). Hinzu kommen Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn).

Bei einer streitigen Scheidung mit je einem Anwalt pro Partei und zusätzlichen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn) können die Kosten auf 10.000 bis 25.000 EUR pro Partei steigen – insbesondere wenn Gutachter (z. B. zum Kindeswohl) eingeholt werden.

Rechtsschutzversicherung: Schutz vor dem Kostenrisiko

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter und bei Niederlage auch die gegnerischen Anwaltskosten. Wichtige Punkte bei der Wahl:

Die Prämien liegen für einen umfassenden Privat- und Berufsrechtsschutz bei 250 bis 500 EUR pro Jahr für eine Familie. Angesichts der oben berechneten Kostenrisiken – schnell 5.000 bis 15.000 EUR – ist das eine sinnvolle Absicherung.

Übrigens: Auch eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie indirekt vor Prozesskosten – sie übernimmt nämlich die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Sie, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten (sog. passiver Rechtsschutz).

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