Einkommensteuer 2026 berechnen
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für das Steuerjahr 2026 auf Basis des Einkommensteuertarifs nach §32a EStG. Der Rechner zeigt außerdem Ihren Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.
Ihre Steuerdaten
Ihre Steuerbelastung
Der Einkommensteuertarif 2026 im Überblick
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
| 1 | bis 12.348 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 2 | 12.349 – 17.799 € | 14 % – 23,97 % (progressiv) |
| 3 | 17.800 – 69.878 € | 23,97 % – 42 % (progressiv) |
| 4 | 69.879 – 277.825 € | 42 % (Spitzensteuersatz) |
| 5 | ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung): Liegt die ESt darunter, fällt kein Soli an. In der Milderungszone (ESt zwischen 20.350 € und ca. 33.878 €) wird der Soli schrittweise auf 5,5 % angehoben (11,9 % des Differenzbetrages).
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern, jeweils berechnet auf die Einkommensteuer. Sie fällt nur an, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Weiterführende Rechner
Modellrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§32a EStG). Keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab (z. B. Veranlagungsart, Kinder, Sonderausgaben). Alle Angaben ohne Gewähr.