Einkommensteuerrechner 2026

Einkommensteuer 2026 berechnen

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für das Steuerjahr 2026 auf Basis des Einkommensteuertarifs nach §32a EStG. Der Rechner zeigt außerdem Ihren Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.

Gut zu wissen: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen darüber fällt Einkommensteuer an. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 69.879 €, die sogenannte „Reichensteuer“ von 45 % ab 277.826 €.

Ihre Steuerdaten

Ihre Steuerbelastung

Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Gesamte Steuerbelastung
Grenzsteuersatz
Durchschnittssteuersatz
Netto nach Steuern
Tarifzone

Der Einkommensteuertarif 2026 im Überblick

Zone Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
1bis 12.348 €0 % (Grundfreibetrag)
212.349 – 17.799 €14 % – 23,97 % (progressiv)
317.800 – 69.878 €23,97 % – 42 % (progressiv)
469.879 – 277.825 €42 % (Spitzensteuersatz)
5ab 277.826 €45 % (Reichensteuer)

Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine Freigrenze von 20.350 € (Einzel­veranlagung): Liegt die ESt darunter, fällt kein Soli an. In der Milderungszone (ESt zwischen 20.350 € und ca. 33.878 €) wird der Soli schrittweise auf 5,5 % angehoben (11,9 % des Differenzbetrages).

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern, jeweils berechnet auf die Einkommensteuer. Sie fällt nur an, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.

Steuern sparen durch Vorsorge

Mit einer BasisRente (Rürup) oder betrieblichen Altersvorsorge können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich senken und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen.

Zum Steuer-Spar-Rechner

Weiterführende Rechner

Modellrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§32a EStG). Keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab (z. B. Veranlagungsart, Kinder, Sonderausgaben). Alle Angaben ohne Gewähr.

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