Betriebliche Altersvorsorge Nürnberg

bAV in Nürnberg – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Altersabsicherung in Deutschland – und gleichzeitig ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. In der wirtschaftsstarken Metropolregion Nürnberg, in der Unternehmen wie Siemens, Schaeffler, DATEV und zahlreiche Mittelständler um qualifizierte Mitarbeiter konkurrieren, wird eine attraktive bAV zunehmend zum Differenzierungsmerkmal.

Team Söllner ist Ihr bAV-Spezialist in Nürnberg. Wir beraten sowohl Arbeitgeber bei der Einrichtung und Optimierung betrieblicher Versorgungswerke als auch Arbeitnehmer, die ihre bAV-Optionen verstehen und optimal nutzen möchten. Unsere Lösungen basieren auf den bewährten Produkten der WWK Lebensversicherung a.G. – einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit über 140 Jahren Erfahrung und A+‑Rating.

bAV-Ersparnis jetzt berechnen

bAV für Arbeitgeber: Fachkräfte binden, Kosten sparen

Für Arbeitgeber in Nürnberg und der Metropolregion bietet die betriebliche Altersvorsorge gleich mehrere handfeste Vorteile:

Fachkräftebindung & Recruiting

In einer Region mit niedriger Arbeitslosenquote und hohem Fachkräftebedarf ist eine attraktive bAV ein starkes Argument bei Einstellungsgesprächen und für die langfristige Mitarbeiterbindung. Studien zeigen: Über 60 % der Arbeitnehmer bewerten die bAV als wichtige oder sehr wichtige Zusatzleistung – noch vor dem Dienstwagen.

Sozialversicherungsersparnis

Bei der Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag – rund 20 % (Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % wird dadurch in vielen Fällen vollständig kompensiert. Die bAV ist also für den Arbeitgeber häufig kostenneutral oder sogar kostensenkend.

Geringverdienerförderung (§ 100 EStG)

Für Mitarbeiter mit einem Bruttoeinkommen bis 2.575 € monatlich können Arbeitgeber die Geringverdienerförderung nutzen: Der Arbeitgeber zahlt mindestens 240 € jährlich zusätzlich zum Gehalt in eine Direktversicherung ein und erhält 30 % davon (bis zu 288 €) als direkten Abzug von der Lohnsteuer. Für Branchen mit vielen Geringverdienern – Gastronomie, Pflege, Einzelhandel, Logistik – ist das ein besonders effizientes Förderinstrument.

Geringverdienerförderung berechnen

Einfache Verwaltung

Die WWK-Direktversicherung ist der am weitesten verbreitete und verwaltungstechnisch einfachste Durchführungsweg. Team Söllner übernimmt die komplette Einrichtung, Mitarbeiterkommunikation und laufende Betreuung – so bleibt der Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen minimal.

bAV für Arbeitnehmer: Mehr Rente, weniger Steuern

Als Arbeitnehmer in Nürnberg und Umgebung profitieren Sie von der betrieblichen Altersvorsorge in mehrfacher Hinsicht:

Steuer- und SV-Ersparnis

2026 können Sie bis zu 8.112 € jährlich (604 € monatlich) steuerfrei und bis zu 3.624 € sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Ihr Brutto sinkt, aber Ihr Netto wird nur um einen Bruchteil reduziert – der Rest kommt vom Staat und ggf. vom Arbeitgeber.

Arbeitgeberzuschuss

Ihr Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen. Viele Unternehmen in der Region Nürnberg leisten freiwillig 20–50 %. Dieses Geld erhalten Sie zusätzlich – es wäre ohne bAV nicht in Ihrem Gehalt enthalten.

Fondsgebundene Anlage

Die WWK-Direktversicherung investiert fondsgebunden und bietet Zugang zu über 100 Investmentfonds. So profitieren Sie von Renditechancen am Kapitalmarkt – deutlich mehr als bei klassischen Garantieprodukten.

Flexibilität bei Jobwechsel

Ihre bAV ist portabel: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie den Vertrag mitnehmen, beitragsfrei stellen oder privat weiterführen. Die WWK-Lösungen sind bewusst auf einfache Übertragbarkeit ausgelegt.

Rechenbeispiel: So wirkt die bAV in der Praxis

Ein konkretes Beispiel für einen Angestellten in Nürnberg (ledig, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen 3.500 €/Monat):

Über 35 Jahre mit durchschnittlich 5 % Fondsrendite kann daraus ein Kapital von über 250.000 € entstehen – bei einem tatsächlichen Eigenaufwand von nur rund 45.000 €. Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis mit unserem bAV-Rechner.

Durchführungswege der bAV

In Deutschland gibt es fünf gesetzlich vorgesehene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge. Team Söllner berät Unternehmen in Nürnberg zum optimalen Weg:

Für die meisten Unternehmen in der Metropolregion Nürnberg empfehlen wir die Direktversicherung – sie vereint steuerliche Vorteile, einfache Verwaltung und hohe Mitarbeiterakzeptanz. Bei Bedarf kombinieren wir verschiedene Durchführungswege, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu gestalten.

bAV-Beratung für Unternehmen in der Metropolregion Nürnberg

Unsere bAV-Beratung richtet sich an Unternehmen aller Größen in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und der gesamten Metropolregion. Der typische Beratungsablauf:

  1. Bestandsaufnahme: Wir analysieren Ihre bestehende betriebliche Versorgung, tarifliche Vorgaben und die Mitarbeiterstruktur.
  2. Konzeptentwicklung: Auf Basis der Analyse entwickeln wir ein bAV-Konzept, das zu Ihrem Unternehmen passt – wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich optimiert.
  3. Mitarbeiterkommunikation: Wir übernehmen die Vorstellung des bAV-Angebots gegenüber Ihren Mitarbeitern – per Informationsveranstaltung, Einzelgespräch oder digitalem Workshop.
  4. Implementierung: Vertragsabschlüsse, Versorgungsordnung, Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung – alles aus einer Hand.
  5. Laufende Betreuung: Neue Mitarbeiter, Personalabgänge, Nachversicherungen, Leistungsfälle – wir betreuen Ihr bAV-Konzept langfristig und entlasten Ihre Personalabteilung.

Auch für weitere Gewerbeversicherungen wie Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz oder Betriebsunterbrechung steht unser 10-köpfiges Expertenteam zur Verfügung.

bAV-Branchen in der Region Nürnberg

Die Metropolregion Nürnberg ist geprägt von einer vielfältigen Unternehmenslandschaft. Wir betreuen Unternehmen aus verschiedensten Branchen:

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

Ja, seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit einer bAV anbieten, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht. Seit 2019 ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für Altverträge gilt diese Pflicht seit 2022.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV?

Der gesetzliche Mindestzuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Bruttoentgelts, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Arbeitgeber in der Metropolregion Nürnberg zahlen freiwillig mehr – 20 bis 50 % sind keine Seltenheit, um Fachkräfte zu binden. Team Söllner berät Arbeitgeber, welche Zuschusshöhe wirtschaftlich sinnvoll und wettbewerbsfähig ist.

Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?

Bei einer Direktversicherung – dem häufigsten Durchführungsweg – bleibt der Vertrag in der Regel bestehen. Sie haben drei Möglichkeiten: 1) Den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (Übertragung/Portabilität), 2) den Vertrag beitragsfrei stellen und später weiterführen, oder 3) den Vertrag privat fortführen. Die WWK-Lösungen sind bewusst portabel gestaltet, sodass ein Wechsel unkompliziert möglich ist.

Welche Steuervorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmer können 2026 bis zu 8.112 € jährlich (604 € monatlich) steuerfrei und bis zu 3.624 € sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Arbeitgeber sparen bei der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20 % des umgewandelten Betrags). Zusätzlich können Arbeitgeber über die Geringverdienerförderung bis zu 288 € pro Mitarbeiter und Jahr als direkten Steuervorteil geltend machen. Nutzen Sie unseren bAV-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Was ist die Geringverdienerförderung und wer profitiert davon?

Die Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) ist ein staatlicher Anreiz für Arbeitgeber, Mitarbeitern mit einem Bruttoeinkommen bis 2.575 € monatlich eine bAV zu finanzieren. Der Arbeitgeber zahlt mindestens 240 € jährlich (zusätzlich zum Gehalt) in eine Direktversicherung ein und erhält 30 % davon (bis zu 288 €) als direkten Abzug von der Lohnsteuer. Berechnen Sie Ihren Vorteil mit dem Geringverdienerförderung-Rechner.

Fachkräftemangel bremst Wachstum

In der Metropolregion Nürnberg bleiben Stellen monatelang unbesetzt. Ohne attraktive Zusatzleistungen verlieren Arbeitgeber den Wettbewerb um die besten Köpfe.

Gesetzliche Pflicht oft nicht erfüllt

Seit 2022 müssen Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zahlen. Viele Unternehmen sind noch nicht compliant – ein rechtliches Risiko.

Steuervorteile bleiben ungenutzt

Bis zu 8.112 € steuerfrei und 288 € Geringverdienerförderung pro Mitarbeiter – viele Unternehmen verschenken tausende Euro an Förderung jährlich.

Wählen Sie Ihren Weg

Jede Lebenssituation braucht eine eigene Strategie. Finden Sie die Lösung, die exakt zu Ihnen passt.

bAV – Zahlen, die für sich sprechen

8.112 € steuerfreier bAV-Höchstbetrag 2026
288 € Geringverdienerförderung pro Mitarbeiter
55 % effektive Förderquote bei Entgeltumwandlung
5 gesetzliche Durchführungswege

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Optimieren Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen – oder nutzen Sie als Arbeitnehmer Ihre bAV-Optionen voll aus. Kostenlose Erstberatung in Nürnberg.

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