Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuerklassen und Berechnung

Erbschaftsteuer berechnen und Nachlass planen

Kategorie: Steuern

Erben ist in Deutschland nicht steuerfrei. Die Erbschaftsteuer kann je nach Verwandtschaftsgrad und Erbsumme erheblich sein – im schlimmsten Fall bis zu 50 % des geerbten Vermögens. Gleichzeitig bieten großzügige Freibeträge und kluge Vorsorgeplanung viel Gestaltungsspielraum. In diesem Artikel erklären wir die Erbschaftsteuer 2026 umfassend und zeigen, wie eine Lebensversicherung bei der Nachlassplanung helfen kann. (Quelle: Bundesfinanzministerium)

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Erbschaftsteuerklassen: Wer zahlt wie viel?

Die Erbschaftsteuer kennt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser richten. Diese Steuerklassen sind nicht identisch mit den Lohnsteuerklassen:

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, bis zu dem die Erbschaft steuerfrei bleibt. Die Freibeträge im Überblick:

Die Freibeträge gelten pro Erbe und pro Erblasser. Sie erneuern sich alle 10 Jahre, was bei der Schenkungsplanung strategisch genutzt werden kann.

Steuersätze: Von 7 % bis 50 %

Nach Abzug des Freibetrags wird der verbleibende Betrag mit folgenden Sätzen besteuert:

Wert über FreibetragKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 EUR7 %15 %30 %
bis 300.000 EUR11 %20 %30 %
bis 600.000 EUR15 %25 %30 %
bis 6.000.000 EUR19 %30 %30 %
bis 13.000.000 EUR23 %35 %50 %
bis 26.000.000 EUR27 %40 %50 %
über 26.000.000 EUR30 %43 %50 %

Achtung: Anders als bei der Einkommensteuer ist die Erbschaftsteuer nicht progressiv, sondern arbeitet mit Stufen. Der Steuersatz gilt für den gesamten Betrag über dem Freibetrag, nicht nur für den Teil in der jeweiligen Stufe. Das kann bei Überschreitung einer Grenze zu einem sprunghaften Anstieg führen.

Versorgungsfreibetrag für Hinterbliebene

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag erhalten bestimmte Hinterbliebene einen Versorgungsfreibetrag:

Der Versorgungsfreibetrag des Ehepartners wird gekürzt, wenn gesetzliche Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente) bezogen werden. Lesen Sie dazu auch unseren Hinterbliebenenrechner.

Beispielrechnung: 800.000 EUR Erbschaft an ein Kind

Annahme: Ein Elternteil verstirbt und hinterlässt seinem 35-jährigen Kind ein Vermögen von 800.000 EUR (Immobilie + Bankguthaben + Wertpapiere).

Das Kind muss also 60.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen. Bei einer Erbschaft von 810.000 EUR (also nur 10.000 EUR mehr) wäre der steuerpflichtige Erwerb 410.000 EUR. Da dies die 300.000-EUR-Grenze überschreitet, gilt weiterhin der Steuersatz von 15 %, da die nächste Stufe erst bei 600.000 EUR beginnt. Erst bei einem steuerpflichtigen Erwerb über 600.000 EUR würde der Satz auf 19 % springen – und zwar für den gesamten Betrag.

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Lebensversicherung in der Nachlassplanung

Eine Risikolebensversicherung kann bei der Erbschaftsteuerplanung eine wichtige Rolle spielen. Die Versicherungsleistung gehört zum Nachlass und unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Allerdings bieten sich folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

Ermitteln Sie Ihren Absicherungsbedarf mit dem Risikoleben-Bedarfsrechner.

Strategien zur Reduzierung der Erbschaftsteuer

Mit vorausschauender Planung lässt sich die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren:

Fazit

Die Erbschaftsteuer kann bei größeren Vermögen und entfernten Verwandtschaftsgraden erheblich sein. Die großzügigen Freibeträge für Ehepartner (500.000 EUR) und Kinder (400.000 EUR) schützen viele Erbfälle. Bei größeren Vermögen lohnt sich eine frühzeitige Planung mit Schenkungen, Lebensversicherungen und Testamentsgestaltung. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

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