Kategorie: Steuern
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es verschiedene Kombinationsmöglichkeiten, die den monatlichen Nettolohn erheblich beeinflussen. In diesem Artikel erläutern wir alle sechs Steuerklassen, vergleichen die gängigen Kombinationen und zeigen anhand eines konkreten Beispiels, welche Wahl sich wann lohnt. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
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Die 6 Steuerklassen im Überblick
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Die Zuordnung hängt vom Familienstand und der Erwerbssituation ab:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners). Standardklasse für Alleinstehende.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Vorteil: zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 EUR (plus 240 EUR je weiteres Kind).
- Steuerklasse III: Verheiratete, bei denen der Partner Klasse V wählt oder nicht erwerbstätig ist. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigerer Lohnsteuerabzug.
- Steuerklasse IV: Verheiratete, bei denen beide Partner ähnlich verdienen. Gleiche Abzüge wie Klasse I, aber mit Splittingvorteil bei der Jahressteuererklärung.
- Steuerklasse V: Verheiratete, deren Partner Klasse III gewählt hat. Höherer Lohnsteuerabzug, kein Grundfreibetrag.
- Steuerklasse VI: Für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis (Nebenjob). Kein Freibetrag, höchster Abzug.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Jahressteuerschuld. Die tatsächliche Steuer wird durch die Einkommensteuererklärung ermittelt. Die Steuerklasse ist also primär eine Frage der Liquidität – wie viel Netto haben Sie jeden Monat zur Verfügung?
Kombination III/V: Maximales Netto für den Hauptverdiener
Die Kombination III/V ist beliebt bei Paaren mit deutlich unterschiedlichen Einkommen. Der Besserverdienende wählt Klasse III (niedriger Abzug), der Geringerverdienende Klasse V (hoher Abzug).
Vorteile:
- Höheres gemeinsames Netto pro Monat (ca. 100–400 EUR mehr als bei IV/IV)
- Besonders vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich weniger oder gar nicht verdient
Nachteile:
- Oft Steuernachzahlung bei der Jahreserklärung, da zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde
- Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
- Der Partner in Klasse V hat ein sehr niedriges Netto – problematisch bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld)
Kombination IV/IV: Einfach und fair
Bei IV/IV werden beide Partner wie Ledige besteuert. Diese Kombination eignet sich, wenn beide ähnlich viel verdienen.
Vorteile:
- Kaum Nachzahlungen bei der Steuererklärung
- Beide Partner haben ein angemessenes Netto
- Keine Pflicht zur Steuererklärung (sofern keine anderen Gründe vorliegen)
Nachteile:
- Monatlich weniger Netto als bei III/V (der Splittingvorteil wird erst bei der Erklärung realisiert)
Kombination IV-Faktor/IV-Faktor: Das Beste aus beiden Welten
Das Faktorverfahren (§ 39f EStG) ist seit 2010 verfügbar. Dabei berechnet das Finanzamt für jeden Partner einen individuellen Faktor, der den Splittingvorteil bereits im monatlichen Abzug berücksichtigt.
Vorteile:
- Genauerer Lohnsteuerabzug – weder zu viel noch zu wenig
- Beide Partner profitieren anteilig vom Splittingvorteil
- Geringere Nachzahlungen oder Erstattungen
Nachteile:
- Muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden
- Der Faktor gilt für zwei Jahre und muss dann ggf. neu berechnet werden
- Pflicht zur Steuererklärung
Beispielrechnung: Ehepaar mit 60.000 und 30.000 EUR
Annahme: Beide gesetzlich krankenversichert, konfessionslos, keine Kinder, Beitragssatz KV 14,6 % + 1,7 % Zusatzbeitrag.
Kombination III/V (Partner A: 60.000 EUR / Kl. III, Partner B: 30.000 EUR / Kl. V)
- Partner A monatlich netto: ca. 3.540 EUR
- Partner B monatlich netto: ca. 1.640 EUR
- Gemeinsam monatlich: ca. 5.180 EUR
- Erwartete Nachzahlung bei der Steuererklärung: ca. 800–1.200 EUR
Kombination IV/IV
- Partner A monatlich netto: ca. 3.200 EUR
- Partner B monatlich netto: ca. 1.960 EUR
- Gemeinsam monatlich: ca. 5.160 EUR
- Erwartete Erstattung: ca. 1.500–2.000 EUR (Splittingvorteil)
Kombination IV-Faktor/IV-Faktor
- Partner A monatlich netto: ca. 3.380 EUR
- Partner B monatlich netto: ca. 1.830 EUR
- Gemeinsam monatlich: ca. 5.210 EUR
- Erwartete Nachzahlung/Erstattung: nahe 0 EUR
Im Jahresvergleich ist die Steuerbelastung bei allen drei Varianten identisch, da die Einkommensteuererklärung die endgültige Steuer festsetzt. Der Unterschied liegt allein in der monatlichen Verteilung.
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Wann sollten Sie die Steuerklasse wechseln?
Ein Wechsel der Steuerklassenkombination ist einmal jährlich möglich (jeweils bis zum 30. November). Besonders sinnvoll ist ein Wechsel in folgenden Situationen:
- Geplante Elternzeit: Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte rechtzeitig (mind. 7 Monate vor Geburt) in die günstigere Klasse III wechseln, da das Elterngeld auf Basis des Nettos berechnet wird.
- Drohende Arbeitslosigkeit: Krankengeld und Arbeitslosengeld berechnen sich nach dem Nettolohn. Klasse III für den betroffenen Partner erhöht die Leistung.
- Gehaltsänderung: Wenn sich das Einkommensverhältnis zwischen den Partnern deutlich verschiebt.
- Heirat oder Scheidung: Automatische Neuzuordnung, ggf. Optimierung möglich.
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Fazit
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst Ihren monatlichen Nettolohn, nicht aber die Jahressteuerlast. Für Paare mit unterschiedlichen Einkommen bietet die Kombination III/V das höchste monatliche Netto, während das Faktorverfahren den genauesten Abzug liefert. Planen Sie voraus, besonders wenn Lohnersatzleistungen anstehen.
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