Vorabpauschale 2026 berechnen
Seit dem Investmentsteuergesetz 2018 unterliegen Fondsanteile im Bankdepot einer jährlichen Besteuerung über die sogenannte Vorabpauschale. Diese basiert auf dem Basisertrag (Fondswert × Basiszins × 0,7) und wird mit der Abgeltungssteuer (26,375 % inkl. Soli) belastet – abzüglich einer Teilfreistellung je nach Fondstyp.
Fondsdaten
Teilfreistellung
Sparerpauschbetrag
Ihre Vorabpauschale-Berechnung
Vergleich: Bankdepot vs. Fondspolice
In einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Fondspolice) fällt keine Vorabpauschale an. Die Erträge wachsen steuerfrei, bis Sie auszahlen. Erst dann greift die günstige 12/62-Regel (Halbeinkünfteverfahren).
So wird die Vorabpauschale berechnet
- Basisertrag: Fondswert am Jahresbeginn × Basiszins (BMF) × 0,7
- Vorabpauschale (brutto): Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung (bei negativer Wertentwicklung = 0)
- Teilfreistellung: Je nach Fondstyp werden 30 % (Aktienfonds), 15 % (Mischfonds), 60 % (Immobilienfonds) oder 80 % (ausl. Immobilienfonds) steuerfrei gestellt
- Sparerpauschbetrag: Verbleibender Freibetrag (max. 1.000 € / 2.000 €) wird abgezogen
- Steuer: 26,375 % (25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli) auf den steuerpflichtigen Betrag
Basiszins 2026
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Für 2026 beträgt er 2,53 %. Bei einem Basiszins von 0 % oder darunter fällt keine Vorabpauschale an.
Weiterführende Seiten
Modellrechnung auf Basis des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Der Basiszins kann sich jährlich ändern. Kirchensteuer ist in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.