Vorabpauschale-Rechner 2026

Vorabpauschale 2026 berechnen

Seit dem Investmentsteuergesetz 2018 unterliegen Fondsanteile im Bankdepot einer jährlichen Besteuerung über die sogenannte Vorabpauschale. Diese basiert auf dem Basisertrag (Fondswert × Basiszins × 0,7) und wird mit der Abgeltungssteuer (26,375 % inkl. Soli) belastet – abzüglich einer Teilfreistellung je nach Fondstyp.

Wichtig: In einer Fondspolice (z. B. WWK FV25 oder WWK Premium FondsRente) fällt keine Vorabpauschale an. Die Erträge wachsen während der Ansparphase vollständig steuerfrei – der volle Zinseszinseffekt wirkt ungeschmälert.

Fondsdaten

Teilfreistellung

Sparerpauschbetrag

Ihre Vorabpauschale-Berechnung

Basisertrag
Tatsächliche Wertsteigerung
Vorabpauschale (brutto)
Nach Teilfreistellung
Verfügbarer Sparerpauschbetrag
Steuerlast (26,375 % inkl. Soli)
Effektiver Steuersatz auf Wertsteigerung
Hinweis

Vergleich: Bankdepot vs. Fondspolice

In einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Fondspolice) fällt keine Vorabpauschale an. Die Erträge wachsen steuerfrei, bis Sie auszahlen. Erst dann greift die günstige 12/62-Regel (Halbeinkünfteverfahren).

→ WWK FV25 – Fondsanlage ohne Vorabpauschale

So wird die Vorabpauschale berechnet

  1. Basisertrag: Fondswert am Jahresbeginn × Basiszins (BMF) × 0,7
  2. Vorabpauschale (brutto): Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung (bei negativer Wertentwicklung = 0)
  3. Teilfreistellung: Je nach Fondstyp werden 30 % (Aktienfonds), 15 % (Mischfonds), 60 % (Immobilienfonds) oder 80 % (ausl. Immobilienfonds) steuerfrei gestellt
  4. Sparerpauschbetrag: Verbleibender Freibetrag (max. 1.000 € / 2.000 €) wird abgezogen
  5. Steuer: 26,375 % (25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli) auf den steuerpflichtigen Betrag

Basiszins 2026

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Für 2026 beträgt er 2,53 %. Bei einem Basiszins von 0 % oder darunter fällt keine Vorabpauschale an.

Keine Vorabpauschale in der Fondspolice

Vergleichen Sie die Nettorendite von Bankdepot und Fondspolice – und erfahren Sie, wie viel Sie über die Jahre durch die Steuerfreiheit sparen.

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Weiterführende Seiten

Modellrechnung auf Basis des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Der Basiszins kann sich jährlich ändern. Kirchensteuer ist in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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