Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge berechnen
Berechnen Sie die Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) auf Ihre Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen. Der Rechner berücksichtigt den Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €), Solidaritätszuschlag und optional die Kirchensteuer. Zusätzlich können Sie eine Günstigerprüfung durchführen.
Kapitalerträge
Sparerpauschbetrag
Kirchensteuer
Günstigerprüfung (optional)
Ihre Steuerbelastung auf Kapitalerträge
Vergleich: Kapitalerträge im Versicherungsmantel
In einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Schicht 3) fallen während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer, kein Soli und keine Kirchensteuer auf laufende Erträge an. Bei Auszahlung nach der 12/62-Regel (Halbeinkünfteverfahren) zahlen Sie nur auf 50 % der Erträge Ihren persönlichen Einkommensteuersatz.
So funktioniert die Abgeltungssteuer
- Steuersatz: 25 % pauschal auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % auf die (gemäßigte) Kapitalertragsteuer
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Einzel) / 2.000 € (Zusammenveranlagung) steuerfrei
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie per Steuererklärung die Differenz erstattet bekommen
Berechnung mit Kirchensteuer
Bei Kirchensteuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer gemäßigt: KapESt = 25 % / (1 + KiSt-Satz). Dadurch sinkt der effektive KapESt-Satz leicht, die Gesamtbelastung bleibt aber ähnlich.
Weiterführende Seiten
Modellrechnung. Keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Alle Angaben ohne Gewähr.