Abgeltungssteuer 2026: So werden Kapitalerträge besteuert

Kapitalerträge und Abgeltungssteuer berechnen

Kategorie: Steuern

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – wer in Deutschland Kapitalerträge erzielt, muss Abgeltungssteuer zahlen. Seit 2009 gilt eine pauschale Besteuerung, die das System vereinfachen soll. Doch es gibt Freibeträge, Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie kennen sollten. Dieser Artikel erklärt die Abgeltungssteuer 2026 umfassend und zeigt, wie Sie Ihre Steuerlast auf Kapitalerträge optimieren können. (Quelle: Bundesfinanzministerium)

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Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Sie wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuer gilt als „abgeltend“, das heißt, mit dem Einbehalt ist die Steuerpflicht auf diese Erträge grundsätzlich erfüllt – eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht zwingend erforderlich.

Zusätzlich zu den 25 % fallen an:

Damit ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von:

Der Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR steuerfrei

Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende 1.000 EUR und für zusammenveranlagte Ehepaare 2.000 EUR pro Jahr. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Wichtige Hinweise zum Freistellungsauftrag:

Die Günstigerprüfung: Weniger als 25 % zahlen

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz günstiger wäre.

Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für:

Ein Risiko besteht nicht: Ist die Pauschalbesteuerung günstiger, bleibt es beim Abgeltungssteuersatz.

Verlustverrechnung: Verluste steuerlich nutzen

Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Dabei gelten besondere Regeln:

Beispielrechnung: 5.000 EUR Kapitalerträge

Annahme: Alleinstehend, konfessionslos, Freistellungsauftrag über 1.000 EUR erteilt.

Wäre diese Person kirchensteuerpflichtig (9 %), ergäben sich zusätzlich ca. 90 EUR Kirchensteuer, wobei sich die Abgeltungssteuer durch den Kirchensteuerabzug leicht reduziert. Der Netto-Ertrag läge dann bei etwa 3.860 EUR.

Nutzen Sie den Abgeltungssteuerrechner, um Ihr individuelles Ergebnis sekundenschnell zu berechnen.

Sonderfall: Vorabpauschale bei Fonds

Seit der Investmentsteuerreform 2018 unterliegen thesaurierende Fonds und ETFs der sogenannten Vorabpauschale. Diese fiktive Ertragsbesteuerung stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Fonds jährlich Steuern anfallen. Der Basiszins beträgt 2026 voraussichtlich 3,20 %. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Vorabpauschale oder im Vorabpauschale-Rechner.

Strategien zur Steueroptimierung bei Kapitalerträgen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast auf Kapitalerträge legal zu reduzieren:

Für die Berechnung Ihrer Rendite nach Steuern empfehlen wir außerdem unseren Aktienrechner und den Fondsrechner.

Fazit

Die Abgeltungssteuer vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen, aber sie bietet auch Spielraum zur Optimierung. Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag konsequent, prüfen Sie die Günstigerprüfung und denken Sie bei größeren Vermögen über steuerbegünstigte Anlageformen nach.

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